Drop Down
10
Die Gewaltenteilung
Eine der Vorteile einer Demokratie ist, dass die Macht nicht auf wenige Personen konzentriert ist. Es ist problematisch, wenn eine oder wenige Personen über alles entscheiden können, deshalb wird die Macht in drei Bereiche aufgeteilt: die ausführende Macht (Exekutive), die gesetzgebende Macht (Legislative) und die gerichtliche Macht (Judikative). Alle drei Teile haben klare Rollen und Grenzen. Die Exekutive kann nur geltendes Recht umsetzen, aber selber keine neuen Gesetze beschliessen. Neue Gesetze erstellen oder bestehende verändern, kann nur die Legislative, sie darf diese aber nicht umsetzen. Die Judikative schliesslich darf Gesetze weder beschliessen noch ausführen, sie darf in einem Streitfall nur darüber entscheiden, wer recht hat.
In der Schweiz debattiert das Parlament über neue Gesetzte. Das Parlament besteht aus dem Ständerat und dem Nationalrat. Die sieben Bundesräte führen die Gesetze des Parlaments aus. Die Gerichte entscheiden in einem Streitfall, wer recht hat.
Das Parlament ist die
.
Die sieben Bundesräte sind die .
Das Gericht ist die